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BGH, 30.08.2006 - 2 StR 327/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 397 a Abs. 1 StPO
Beistandsbestellung (Fortwirkung über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Umfang einer Beistandsbestellung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 397a Abs. 1
Dauer der Beistandsbestellung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.05.2000 - 4 StR 24/00
Bestellung eines Beistands nach § 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO; Erstreckung auf die …
Auszug aus BGH, 30.08.2006 - 2 StR 327/06
Die Beistandsbestellung nach § 397 a Abs. 1 StPO wirkt über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fort und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz einschließlich der Revisionshauptverhandlung (BGH NStZ 2000, 552).